E-Rechnung erstellen als Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der E-Rechnungspflicht betroffen. In diesem Artikel erklären wir, was Sie beachten müssen und wie Sie mit rechnungapp.de kostenlos E-Rechnungen erstellen.
Sind Kleinunternehmer betroffen?
Ja. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmer im Sinne des UStG – unabhängig davon, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das bedeutet konkret:
- Empfangen: Seit 01.01.2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Versenden: Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden (Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Umsatz unter 800.000 EUR).
Was ist bei der Kleinunternehmerregelung anders?
Der entscheidende Unterschied: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Das hat Auswirkungen auf die E-Rechnung:
- Der MwSt-Betrag ist 0,00 EUR
- Die MwSt-Kategorie ist "E" (exempt / befreit)
- Der Hinweis auf §19 UStG muss enthalten sein
- Nettobetrag = Bruttobetrag (kein Steueraufschlag)
Schritt-für-Schritt: E-Rechnung als Kleinunternehmer
- Rechnung erstellen: Öffnen Sie rechnungapp.de/erstellen und füllen Sie Ihre Rechnungsdaten aus.
- Kleinunternehmer auswählen: Wählen Sie unter "Steuer-Einstellungen" die Option "Kleinunternehmer (§19 UStG)". rechnungapp.de setzt automatisch:
- MwSt auf 0%
- Hinweistext: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer nach §19 UStG"
- Korrekte XML-Kategorisierung (E = exempt)
- Format wählen: Laden Sie Ihre Rechnung herunter:
- ZUGFeRD (PDF+XML) – für B2B-Kunden mit ERP-System
- XRechnung (XML) – für Behörden
- ZIP-Paket – beides auf einmal
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Auch als E-Rechnung müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift (Sender und Empfänger)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Rechnungsdatum
- Art und Umfang der Leistung
- Nettobetrag (= Bruttobetrag bei §19)
- Hinweis auf §19 UStG
rechnungapp.de fügt alle diese Angaben automatisch in die PDF und das XML ein – sowohl für ZUGFeRD als auch für XRechnung.
Häufige Fragen
Brauche ich eine USt-IdNr. als Kleinunternehmer?
Nein. Kleinunternehmer können stattdessen ihre Steuernummer angeben. Eine USt-IdNr. ist nur für innergemeinschaftliche EU-Geschäfte erforderlich.
Kann ich als Kleinunternehmer ZUGFeRD nutzen?
Ja. ZUGFeRD unterstützt die Kleinunternehmerregelung vollständig. rechnungapp.de setzt die korrekte MwSt-Kategorie (E = exempt) und den §19-Hinweis automatisch.
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Kostenlos, ohne Registrierung. Mit korrektem §19-Hinweis in PDF und XML.
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